++ Erlagscheine nur mehr bis Ende 2012? FVA protestiert ++
Ihre Mitgliedschaft zählt! Der Beitrag, der sich auszahlt. Für NPO- bzw. Firmen-Mitgliedschaften gilt: Eine Person muss als Vertretung nominiert werden und ist damit bei der FVA-Generalversammlung stimmberechtigt. Sowohl bei Firmen- als auch bei NPO-Mitgliedschaften kann eine beliebige Anzahl von MitarbeiterInnen eingetragen werden, die somit von den vergünstigten FVA-Serviceleistungen profitieren. Einzelpersonen-Mitgliedschaften stehen ausschließlich Einzelpersonen, die nicht in Fundraising-Organisationen arbeiten (z.B. WIFI Fundraising College AbsolventInnen), offen.